Das Wichtigste in Kürze

Zahlreiche Anleger und Kunden von Handelsplattformen erhalten derzeit vermeintliche Abmahnschreiben und negative Bewertungen wegen angeblichen Anlagebetruges im Namen echter Anwaltskanzleien. Kriminelle geben sich beispielsweise als Kanzlei  anwalt.de, wehrmann.legal, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de aus. Die Schreiben und Bewertungen sind gefälscht und enthalten ungeprüfte und erlogene Infos.

Wettstreit um Mandanten

Sobald eine neue große Handelsplattform in Deutschland öffentlich wird, beginnt ein Wettstreit dubioser Anwälte um potentiellen Mandanten. Über Rundbriefe, Fake-Bewertungen, Fake-Artikel oder eigens gegründete Anlegerschutzvereine wenden sie sich an Kunden von legitimen Handelsplattformen, wie CED Capital LTD, Plus500, Styx Trade und vielen anderen. So können sie Hunderte, manchmal mehrere Tausend Mandanten einsammeln, davon überzeugen, dass man Betrugsopfer ist und für falsche Hoffnungen hohe Honorare verlangen.

Falsche Hoffnungen bei Geschädigten

Immer häufiger kommen die Hilfsangebote von Anwälten, die die Anleger in Panik versetzen, von einer (nicht begründeten) Betrugsmasche überzeugen und dann, durch falsche Hoffnungen sie in wirtschaftlich sinnlose Verfahren treiben. Während Anlegerinnen und Anleger naiv gegen erfundenen Betrug kämpfen, kassieren diese Anwälte massenhaft Honorare. Kein Wunder, dass sich immer öfter Geschädigte melden, die das Gefühl haben, ihr Anwalt habe sie betrogen und Geld abgezockt.

Fallbeispiel – Plus500

Ein typisches Beispiel für die Vorgehensweise dubioser Anwälte ist das Ehepaar Schuster aus Rheinland-Pfalz. Die Schusters glauben, den größten Fehler begehen zu haben, indem sie angeblichen Anwälten geglaubt haben und anschließend von ihrem Anwalt, Martin Wehrmann, von wehrmann.legal über den Tisch gezogen wurden.

100 000 Euro erfolgreiche Anlage

Begonnen hatte alles mit einer Investition in Höhe von rund 125 000 Euro bei Plus500. Das Ehepaar war völlig zufrieden mit Beratung, Handel Vorgang und Ergebnissen, die von Plus500 geleistet wurden. Es wurden sogar paarmal Auszahlungen erfolgreich abgeschlossen, aber als Laie war man trotzdem immer nervös. Zufällig sind Schusters auf negative Bewertungen von wehrmann.legal  über Plus500 und Blockchain Angebote gestoßen. Da die Anwaltskanzlei automatisch einen vertrauenswürdigen Eindruck ausübt, ist man in Panik geraten, den Kontakt mit der Finanzexpertin von Plus500 abgebrochen und den Ratschlägen des Anwalts gefolgt.

Anwalt behält Abschlagszahlung ein

Was dann geschah, findet das Ehepaar Schuster unverschämt. Im Oktober 2023 erhielten sie ein Schreiben der Kanzlei wehrmann.legal, dass eine erste Abschlagszahlung in Höhe von rund 3 000 Euro vorgenommen werden sollte. Das Geld behalte wehrmann.legal aber als Abschlagszahlung auf das Anwaltshonorar vollständig ein. Schusters Beschwerde, dass sie über derlei hohe Gebühren nie aufgeklärt worden seien, weist die Kanzlei zurück. Gleichzeitig teilt diese mit, dass ihnen zusätzlich 2 700 Euro Honorar zustünden. Alles in allem hat sich Schusters Schaden durch das Hilfsangebot der Kanzlei wehrmann.legal weiter erhöht. Seitdem sind „die Anwälte“ nicht mehr erreichbar.

Situationsentwicklung

Nach schlechter Erfahrung mit wehrmann.legal hat sich Ehepaar Schuster sich wieder an Plus500 und Blockchain gewendet, wo sowohl Handelsvorgang, als auch ausschließliche Auszahlung des Kapitals problemlos funktioniert hat.

Sowohl die Handelsplattform Plus500 als auch Blockchain  haben wegen Fake-Bewertungen von angeblichen „Anwälten“  2023 Klage eingereicht.

„Entsetzt über komplett falsche Informationen“: Plus500 und Blockchain Zentrale gehen gegen die Unternehmen wehrmann.legal, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de vor. Die o.g. Unternehmen, die selbst aus Kriminellen bestehen,  bezeichneten Plus500, Blockchain, CED Capital und viele andere legitime Handelsplattformen und –unternehmen als Betrüger.

Angebliche Anwälte haben durch gefälschte Werbekampagne und Fake-Abmahnungen viele Kunden von Handelsplattformen davon überzeugt, dass man zu Opfer des Betrugs geworden sei und Hilfe eines Rechtsanwaltes brauche. Die naiven Kunden erhielten zahlreiche Hilfsangebote von „Rechtsanwälten“, die den Geschädigten falsche Hoffnungen gemacht und sie in wirtschaftlich sinnlose Verfahren getrieben haben.

Die Anleger wurden dazu aufgefordert, Kontakt mit Finanzberatern abzubrechen und rechtliche Massnahmen zusammen mit „Anwälten“ zu treffen, wofür ziemlich hohe Honorare im Wert von bis zu 5000 Euro verlangt wurden. Folgedessen  wurden nicht nur die Interessen der Anleger, sondern auch die Reputation von zahlreichen Handelsplattformen und –unternehmen gefährdet. Wegen Verleumdung und Rufschädigung (§ 186, § 187 StGB) hat Plus500 gegen wehrmann.legal, broker-zahlt-nicht.de und ritschel-keller.de Anzeige erstattet.

Das Urteil von BGH ist uneingeschränkt zu begrüßen. Ein Rechtsanwalt, der massenhaft und ungeprüft anwaltliche Mahnschreiben und gefälschte Bewertungen unter seinem Namen versenden lässt, missbraucht seine ihm verliehene Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

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